Ratsbürgerentscheid abgelehnt – folgt jetzt das Bürgerbegehren?

Kaarst (Kaarster Extra-Tipp): Die dritte Grundschule in Kaarst wird – wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen – im Gebäude der ehemaligen
Albert-Schweizer-Schule an der Bussardstraße ihre Heimat finden. Dies hatte am Donnerstag der Stadtrat entschieden – doch das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen: Die
Elterninitiative Stakerseite strebt ein Bürgerbegehren gegen diesen Ratsbeschluss an.

Zwei CDU-Mitglieder hatten sich für eine Alternative in der Stadtmitte ausgesprochen, der Christdemokrat Hans Georg Schröder hatte aufgrund des „Fraktionszwangs“ bereits am Mittwoch sein Mandat niedergelegt.

Der von UWG und Grünen beantragte Ratsbürgerentscheid wurde von CDU und FDP abgelehnt und erhielt somit nicht die benötigte Zweidrittel-Mehrheit. Die Elterinitiative Stakerseite, die vor der Ratssitzung mit einer
Demo auf dem Rathausvorplatz auf sich aufmerksam gemacht hatte, will jetzt ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen. „Wir werden uns juristisch beraten lassen“, sagt Marcel Finger von der Bürgerinitiative. Rund 3.000 Unterschriften – sieben Prozent aller Kaarster Bürger mit Wahlberechtigung – müssen innerhalb von zwölf  Wochen gesammelt werden, um das Bürgerbehren vor den Rat bringen zu können.

Hier stimmen dann die Lokalpolitiker ab, ob sie dem Begehren folgen wollen. In diesem Fall würde der  Ratsbeschluss von Donnerstag gekippt werden und der Rat würde der Forderung der Elterninitiative folgen. „Wir wollen eine vernünftige Infrastruktur erhalten und plädieren deshalb für den Standort der dritten Grundschule in der Kaarster Stadtmitte“, sagt Finger, „wir wollen keinen Neubau-Palast, sondern nur in der Stadtmitte bleiben. Wie das letztendlich umgesetzt wird, muss dann die Politik entscheiden“.

Rolf Retzlaff
Kaarster Extra-Tipp 110515

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