UWG: Entschlammung wichtiger als Ökologie

Kaarst (NGZ). Die Entschlammung des Nordkanals und die damit
zusammenhängende Grundwasserproblematik sind ein Thema in
Kaarst – auch im Sommer.

Jetzt äußert sich die UWG zu Aussagen des Verbandstechnikers des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal, Fritz Capito, im Gespräch mit der NGZ über ökologische Aspekte, die einer Entschlammung des Nordkanals entgegenstehen könnten.

Versumpfung der Wiesen

Capito, heißt es, berufe sich auf die sogenannte „Blauen Richtlinien“ zur Renaturierung von Gewässern. Dabei, so die UWG, habe der Verbandstechniker jedoch den Hinweis vergessen, dass laut dieser Richtlinien der ordnungsgemäße Wasserabfluss, auch bei Hochwasser, sowie die angrenzenden Flächennutzungen nicht
beeinträchtigt werden dürften.

„Wir von der UWG Kaarst können nicht nachvollziehen, dass ein Verbandsmitarbeiter die satzungsgemäßen Aufgaben seines Verbandes infrage stellt und diese in nicht zulässiger Weise lediglich auf den ökologischen
Teil der Richtlinien beschränkt“, sagt die UWG-Fraktionsvorsitzende Anja Rüdiger.

Vorstandschef Uwe Grünkemeier ergänzt: „Der Nordkanal ist ein künstliches Gewässer. Seit seiner Inbetriebnahme hat er das natürliche Entwässerungssystem gestört.“ Die Folge sei eine Versumpfung der
Wiesen gewesen.

„Heute sollte er jedoch als wesentlicher Bestandteil unseres Entwässerungssystems als Vorfluter fungieren. Hier liegen die eigentlichen Aufgaben des Verbandes.“ Der immer stärker werdenden Vernässung und Versumpfung der Böden in weiten Teilen von Kaarst könne nur durch eine Beseitigung der enorm angewachsenen Schlammmassen im Kanal entgegengewirkt werden.

Dass Nordkanal seine Vorflutfunktion nicht mehr vernünftig erfüllen könne, hätten die vielen überfluteten Keller im Kaarster Stadtgebiet nach starken Regenfällen in den vergangenen Jahren gezeigt, betont auch Rüdiger.

Die Resonanz auf eine Unterschriftenaktion der UWG sei ein Beleg für den Gefährdungsgrad der Kaarster. Der unbedingt notwendigen, raschen Entschlammung müssten deshalb, wie auch in den „Blauen Richtlinien“ vermerkt, ökologische Gesichtspunkte, also die Renaturierung, untergeordnet werden.

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