Friedhofsgebühren

Friedhofsgebühren

Mai 2019

UWG/Freie Wähler widersprechen geplanten Friedhofsgebühren

Die UWG/ Freie Wähler sprechen sich gegen die geplante neue Kalkulation der Friedhofsgebühren aus. Bei verschiedenen Stellschrauben der Kalkulation hat die Stadt Kaarst einen Ermessensspielraum. Nach dem Kommunalabgabegesetz NRW sind die Gebühren nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Dabei sollte sich eine Kommune aber nicht von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland entfernen, so Anja Rüdiger, Vorsitzende der UWG und Ratsmitglied. Gebühren dürfen nach diesem Gesetz die Verzinsung des eingesetzten Kapitals einer Gemeinde enthalten. Der Zinssatz soll für Kaarst zukünftig 5,56% betragen. Als Begründung wird der durchschnittliche Zinssatz von inländischen öffentlichen Emittenten festverzinslicher Wertpapiere der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt! „Das mag zwar rechtlich zulässig sein,“ so Anja Rüdiger, „entspricht aber in kleinster Weise der derzeitigen Niedrigzinsphase. Kaarst sollte mit gutem Beispiel voran gehen und diesen Zinssatz senken, um so zu niedrigeren Friedhofsgebühren zu kommen.“

Eine zweite Stellschraube ist die Frage der Abschreibung von Investitionen. Diese können nach dem Anschaffungswert oder alternativ nach dem Wiederbeschaffungswert erfasst werden.

Kaarst plant die Kalkulation der Friedhofsgebühren nach dem wesentlich höheren Wiederbeschaffungswert, was die Gebühren weiter in die Höhe treiben wird. Angeblich stellt das hierdurch angesparte Vermögen sicher, dass bei zukünftigen Neubeschaffungen genügend Mittel vorhanden sind. Dabei übersieht die Stadt Kaarst offensichtlich, dass der Haushalt überhaupt keine Position enthält, in der Vermögen für kostenrechnende Einrichtungen (Gebühren) angesammelt werden kann! Durch diese nicht nachvollziehbare Argumentation werden künstlich überhöhte Gebühren produziert, was nicht im Interesse der Bürger sein kann, so die UWG/Freie Wähler.

 

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