UWG fordert Prüfung der Friedhofsgebührensatzung Kaarst

Wir sind der Auffassung, dass die Friedhofsgebührensatzung vom 13.12.2006 angesichts der festgestellten eklatanten Rechtsverstöße und Fehler nicht mehr gesetzeskonform ist und fordern den Landrat zur Überprüfung auf.

An den
Landrat des Rhein-Kreis Neuss
-Kommunalaufsicht-
41513 Grevenbroich

Kaarst, den 03.07.2007

Friedhofsgebührensatzung Kaarst – Schreiben der Gemeindeprüfungsanstalt vom 15.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

die GPA NRW hat uns unterrichtet, dass der og. Vorgang zur kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung an den Rhein-Kreis Neuss weitergeleitet wurde. Wir bitten, den uns zugeleiteten weiteren Schriftwechsel (siehe Anlage) mit der Stadt Kaarst zum Vorgang zu nehmen und in die Prüfung mit einzubeziehen.

Da die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, der Stadtrat und die Bürgerschaft vor den jeweils zu treffenden Entscheidungen von der Stadt falsch unterrichtet wurden, die Stadt sich zu den eklatanten Rechtsverstößen und Fehlern trotz Aufforderung nicht äußert und der Bürgermeister seiner Beanstandungspflicht nicht nachkommt, bitten wir, die auf falschen Zahlen basierende Friedhofsgebührensatzung vom 13.12.2006 zu beanstanden.

Wir sind der Auffassung, dass die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung angesichts der festgestellten eklatanten Rechtsverstöße und Fehler im Bereich „Bestattungswesen“ nicht mehr gegeben ist.

Wir bitten uns das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Stellungnahme, ob die rechtswidrig erhobenen Gebühren an die Hinterbliebenen zurückzuzahlen sind.

Einen Abdruck Ihres Prüfungsergebnisses bitten wir, dem Präsidenten der GPA NRW zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Friedhelm Klukas (UWG Fraktionsgeschäftsführer)

Leider konnten wir bis zum heutigen Tage aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in Stadtrat sowie Kreistag in dieser Sache keinen Durchbruch erzielen.

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