Die UWG erhält von der Stadt Kaarst keine ausreichenden Antworten zu den von der Bevölkerung als Schandfleck empfundenen Großwerbeflächen

Die Fragen die uns bewegten:

  1. Teilen
    Sie das ästhetische Empfinden vieler Büttgener Bürger über diesen Schandfleck im Ortseingang?
  2. Wer
    hat die Anlage trotz Wissens um die Neufassung gem. § 5 genehmigt?
  3. Welche
    Gebühr musste dafür entrichtet werden?
  4. Welche
    Firma betreibt diese Werbeanlage?

Die komplette Anfrage der UWG vom 28.9.09 mit den Fragen können
Sie hier lesen

Die Antwort der Stadt Kaarst vom 30.9.09 können Sie hier
lesen

Für uns
ist nicht akzeptabel, dass die Stadt Kaarst unsere Fragen 1) und 2) nicht und
die Frage 3) nur ansatzweise beantwortet hat.