Erschließung Gewerbegebiet Hüngert / Kaarster Kreuz

Was nicht in der Presse stand.
Das zurzeit vorliegende Verkehrskonzept zur Erschließung des Gewerbegebietes Kaarster Kreuz/Hüngert II wird von Seiten der UWG strikt abgelehnt.

Die seit Beginn der Planung ständigen Veränderungen der Planungsgrundlagen gipfeln in einem Vorschlag, der weder belastbar noch tragfähig ist. Die hauptsächlichen Argumente gegen die vorliegende Planung, welche die UWG sowohl im Planungsausschuss am 30.05.12 als auch in der Ratssitzung am 31.05.12 benannt und erläutert hat, wurden nur von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen. Keine Stellungnahme erfolgte hierzu durch die anwesenden Gutachter.
Damit sich die Bürgerinnen und Bürger von Kaarst selbst einen Eindruck von den Argumenten der UWG verschaffen können, seien hier die wesentlichsten aufgeführt:

1) Ein wesentlicher Knackpunkt ist die einspurige Verkehrsführung über die Ohrenbrücke, die von der L 390 (Neersener Straße) kommend in den zum Teil sehr engen Straßenraum der neu geplanten K37n mündet. Der überwiegende Verkehr in das Gewerbegebiet hinein und zum großen Teil auch aus dem Gewerbegebiet heraus wird im Ohr jeweils einspurig durch eine enge Kurve mit erheblichem Steigungswinkel geführt. Bei angenommenen 6000 Kfz kann es dort also bis zu 3000 Kfz-Begegnungen täglich kommen.

Eine gutachterliche Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit einer solchen Verkehrsführung liegt nicht vor!!!

Problematisch sehen wir auch, dass zum Teil sowohl Privatgrundstücke als auch Grund und Boden des Bundes überplant wurden. Letzteres bedeutet, dass der Bau der „Auffahrt Ohrenbrücke“ frühestens 2013 oder aber auch erst 2014, nach Beendigung des Ausbaus der A57 in diesem Bereich, in Angriff genommen werden kann.
Aus diesem Grunde ist der allseits suggerierte Zeitdruck, die Planung auf Biegen und Brechen voranzutreiben, in Wirklichkeit nicht gegeben.

Problematisch ist auch, dass die Rechtsabbiegerspur auf der L 390 zur Auffahrt auf die Ohrenbrücke für Fahrzeuge aus Neuss und Köln kommend erheblich verkürzt werden muss. Dies rührt daher, dass bei den vorangegangenen Überlegungen die Planung des Bundes nicht berücksichtigt wurde. Diese sieht nämlich vor, dass die Böschung nach Fertigstellung der verbreiterten Autobahnbrücke der A57 bis an die Neersener Straße (L390) heranreicht.
Daher ist auch kein freier Rechtsabbieger von der A57 aus Köln kommend mehr möglich, sodass auch die von der Autobahn rechts abfahrenden Fahrzeuge über eine Signalanlage geleitet werden müssen.
Man bedenke: der komplette zukünftige Verkehr zu dem geplanten neuen Möbelhaus IKEA soll zum Einen aus Krefeld und Kaarst links und aus Köln und Neuss rechts über das Nadelöhr „Auffahrt Ohrenbrücke“ ge-leitet werden. Zum Anderen muss diese Situation mit der in alle Fahrtrichtungen beampelten Kreuzung „Auf-/Abfahrt (Krefeld / Köln) koordiniert werden. Aufgrund dieser sehr eng hintereinander liegenden Kreuzungs-bereiche mit vermindertem Stauraum bei Ampelrotphasen muss zumindest bei kleinsten unvorhergesehenen Verkehrskonflikten mit Rückstaus Richtung Neuss und sogar Rückstaus bis auf die Autobahn gerechnet werden.
Allein aufgrund dieser prekären Verkehrssituation kann von Seiten der UWG dieser Planung nicht zugestimmt werden.

2) Ungelöst sind auch Probleme der Entwässerung.

Es liegen ein Sickerbecken zur Versickerung von Niederschlagswasser sowie ein Sickerbecken einschließ-lich Löschwasserteich mit Pumpen der Fa. Hoffmann mitten in der Trasse der neu geplanten K37n. In dem vorliegenden Gutachten des Büros Dr. Tillmann und Partner sind keine verbindlichen Angaben zu finden, wo bzw. in wie weit in den unterschiedlichsten Bereichen des Plangebietes Versickerung möglich, ratsam oder aber auch nicht ratsam ist.
Als UWG sehen wir auch der Tatsache sehr kritisch gegenüber, dass der Nordkanal um weitere 55 Meter abgespundet werden soll. Wir sprechen dann über eine Verengung des Kanals über eine Länge von ca. 105 m. Dass das mit Sicherheit Folgen bezüglich der Kapazität des Kanals bei Starkregenfällen und somit für die Keller Kaarster Bürger haben wird, ist nirgendwo erwähnt.

3) Ganz wesentlich ist auch die Finanzierung der ominösen Zusatzmaßnahmen, die durch diese Planung erforderlich werden.
Die Kostensachätzung des Kreises beläuft sich auf 11,72 Mio. Euro. Eine Summe, die auch die Stadt Kaarst im Rat mit den Stimmen von CDU, FDP und Zentrum als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt festgeschrieben hat und das, obwohl der Kreis Baulastträger ist.
Die neuste Kostenschätzung der Fachingenieure beläuft sich jedoch mittlerweile auf ca. 14,9 Mio. Euro. Das sind fast 30% mehr als vom Kreis veranschlagt, und wir wissen nicht, in wie weit sich die Summe noch weiter erhöht.

Denn es ist nicht klar, ob bereits sämtliche Kosten bei dieser letzten Schätzung erfasst sind.
Wie zum Beispiel:

• Die Erhöhung der Strommaste einschließlich Mastanprallschutz der Fa. Amprion,
• die noch zu planende Zufahrt zur Wartung des Mastes im Brückenohr,
• die Verlegung der Sauerstoff-/Stickstofffernleitungen der Fa. Airliquide,
• die zusätzliche Abspundung des Nordkanals,
• die Verlegung der Sickerbecken / des Löschwasserteiches im Bereich der Trassenführung K37n
• oder aber auch der Ankauf im Eigentum ansässiger Firmen stehender Grundstücksbereiche.

Das bedeutet, dass 15 Mio. Euro und mehr an Steuergeldern in die Hand genommen werden sollen für eine Verkehrserschließung bei der enorme Schwierigkeiten vorprogrammiert sind.

Neben all dem Vorgenannten sind außerdem erhebliche Eingriffe in die Natur vorgesehen. So sollen beidseitig der Neersener Straße zwischen Gümpgesbrücke und Ohrenbrücke jede Menge geschützte Bäume gefällt werden.
Außerdem werden unter Starkstromleitungen oder im Bereich eingezäunter Niederschlagswasserteiche sogenannte „Parkanlagen“ geplant.

Das Nein der UWG zu der vorliegenden Erschließungsplanung ist kein Nein zu unserem Gewerbegebiet.
Sondern es ist ein Ja für eine nachhaltige Erschließung mit Augenmerk, eine Erschließung, die nochmals überdacht werden muss und nicht vorrangig für die Aufnahme der Verkehrsströme eines einzelnen Großunternehmens ausgelegt wird.

Denn diese Erschließung unseres Gewerbegebietes Hüngert / Kaarster Kreuz wird auf die Zukunft und die Entwicklung unserer Stadt Kaarst einen wesentlichen Einfluss haben.

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