Entschlammung hilft Ökologie

Kaarst (NGZ), 23.02.2012. In Bezug auf den Nordkanal hat der Förderkreis Holzbüttgen einen offenen Brief an Bürgermeister Franz-Josef Moormann geschrieben. Darin werfen die Grundwasserexperten dem Verbandsvorsitzenden taktische Untätigkeit vor.

Die Entschlammung des Nordkanals ist ein Politikum. Heute Abend stimmt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über die haushaltspolitischen Schwerpunkte für 2012 ab. Dabei wird es auch um das für Kaarst so wichtige Gewässer gehen. UWG und Grüne wollen die Verwaltung beauftragen, die Umlage der Gebühren für die Entschlammung über eine Satzung zu regeln und haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

Derweil hat der Arbeitskreis Grundwasser im Förderkreis Holzbüttgen einen offenen Brief an Bürgermeister Franz-Josef Moormann geschrieben. Darin werfen die Grundwasserexperten Moormann, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal (WBVN) ist, taktische Untätigkeit vor. Die bisherige Weigerung des Verbandes, die Entschlammung vorzunehmen, sagt Heinz-Josef Hesper, sei vorwiegend darauf zurückzuführen, dass sich Moormann in einer kontraproduktiven Doppelfunktion befinde.

Weil die Widerstände innerhalb der Parteienlandschaft gegen eine Gebührensatzung zugunsten des WBVN groß seien, fürchte Moormann womöglich negative Folgen für sein Bürgermeisteramt. Dabei, sagt Jürgen Kallman, sei es dringend notwendig, eine Satzung zu erarbeiten, weil erst dann entsprechende Mittel für eine gründliche Unterhaltung eingezogen werden könnten. „Der jährliche Beitrag“, so Kallmann, „würde etwa bei 25 Euro pro Grundstücke liegen.“

Ist der Nordkanal ein echtes Fließ- oder doch nur ein Funktionsgewässer? Also: Ist eine Entschlammung notwendig und wenn ja, darf sie aus ökologischen Gründen überhaupt stattfinden? Abgesehen von der Zuständigkeit, sind das die Frage, um die es grundsätzlich geht. Heinrich Kalthoff sagt: „Die Behauptung des Verbandstechnikers Fritz Capito, die EG-Wasserrahmenrichtlinie verbiete eine Entschlammung aus ökologischen Gründen, ist unwahr.“

Der WBVN beruft sich auf seine Verbandssatzung. „Die“, sagt Manfred Thiele, „wurde unter dem Einfluss Capitos 1995 dahingehend geändert, dass die bis dato enthaltene Aufgabe, Grundstücke zu entwässern, gestrichen wurde.“ Ziel sei eine fast kostenlose Unterhaltung des Nordkanals. Dabei, so Thiele, habe die Untere Wasserbehörde schon immer auf den ökologischen Vorteil einer Entschlammung hingewiesen. „Sie sagt jedoch, sie sei durch die Satzung des Verbandes nicht zwingend vorgesehen.“

Franz-Josef Moormann sieht das anders. „Die Wasserwirtschaftsbehörden haben den Zustand des Kanals bislang nicht beanstandet“, sagt er. Auch brauche es für die Erhebung von Gebühren, die die Bürger belasten, eine gesetzliche Grundlage. Solange die Behörden die Entschlammung nicht als Pflichtaufgabe sähen, gebe es diese nicht. „Alles Weitere“, sagt Moormann, „prüfen wir.“ Auf den offenen Brief wolle er in den nächsten Tagen schriftlich antworten.

Info
Begründung

Neben der Tatsache, dass der Nordkanal seine Vorflutfunktion nicht mehr ausreichend erfülle, heißt es im Antrag von UWG und Grünen, würden durch den Schlamm hohe Grundwasserstände nicht mehr reduziert, was zu Schäden an Gebäuden führe.

NGZ, Julia Hagenacker, 23.02.2012

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