Antrag der UWG im Stadtplanungs- und Verkehrsausschuß am 06.05.2009 zum Thema Erdkabel statt Freileitung

Öffentliche Sitzung des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 06.05.2009 (36. Sitzung / VII. Wahlperiode)

Stadtverwaltung Kaarst

Öffentliche Sitzung des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 06.05.2009

(36. Sitzung / VII. Wahlperiode)

Mitteilungsvorlage:

Antrag der UWG Stadtratsfraktion:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Verlegung der von der RWE geplanten 380 KV Hochspannungsleitung in Form einer Erdleitung und gegen eine Hochspannungsfreileitung auf Kaarster Gebiet einzusetzen.

Durch deutschlandweit geänderte Lastflüsse, bedingt z.B.: durch die zunehmende Einspeisung von Windenergie in Küstennähe oder der sich ändernde Kraftwerkspark in Deutschland, ergibt sich für die RWE-Transportnetz Strom GmbH die Notwendigkeit eines Netzausbaues. In diesem Zusammenhang beabsichtigt sie ihr 380 KV Hochspannungsnetz auszubauen. Ein Bestandteil dieser Massnahme ist die geplante 380 KV Netzverstärkung auf der Achse Meppen / Wesel / Utorf / Osterrath / Gohrpunkt / Rommerskirchen / Sechtem /Weißenthurm. Hierfür werden im Zusammmenhang mit der Demontage vorhandener 110 und 220 KV Hochspannungsleitungen eine 380 KV Hochspannungsfreileitung zwischen der UA Osterrath und Gohrpunkt und eine 110 / 380 KV Hochspannungsfreileitung zwischen Gohrpunkt und Rommerskirchen neu errichtet.

Die geplante 380 KV Hochspannungsfreileitung soll im bestehenden Trassenraum der zu ersetzenden 110 und 220 KV Hochspannungsfreileitung errichtet werden.

Ein für das Vorhaben notwendiges Planfeststellungsvorhaben ist bislang noch nicht eingeleitet worden. Im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sein wird, ist zunächst ein Scoping-Termin erfolgt, der dazu dienen sollte, das bereits vor förmlicher Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens bei den Trägern des Vorhabens und den Behörden möglichst frühzeitig Klarheit über Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie über sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen besteht. In einer Stellungnahme zum Scoping-Termin hat die Stadt Kaarst mit Schreiben vom 18.03.2009 an die Bezirksregierung Düsseldorf dargelegt, dass sie die Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie der artenschutzrechlichen Belange auch unter dem Gesichtspunkt einer Erdverkabelung im Bereich des Kaarster Stadtgebietes durchzuführen erwünscht.

Wenn detailliertere Planungen zum angedachten Vorhaben der Stadt Kaarst vorgelegt werden, insbesondere in Hinblick einer Stellungnahme der Stadt Kaarst im Zuge des Planfestellungsverfahrens, wird die Verwaltung vorab die zuständigen Fachausschüsse hierüber informieren, bzw. entsprechende Beschlussvorschläge vorlegen. Inwieweit dabei die geplante 380 KV Hochspannungsfreileitung in Form einer Erdleitung auf Kaarster Stadtgebiet verlegt werden kann, soll im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geklärt werden.

Niederschrift des o.a. Ausschusses

TOP 4

Antrag der UWG Stadtratsfraktion:

„Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Verlegung der von RWE geplanten 380 KV Hochspannungsleitung in Form einer Erdleitung und gegen eine Hochspannungsfreileitung auf Kaarster Gebiet einzusetzen.“

AM Dr. Kalthoff erläutert den Antrag der UWG Fraktion vom 23.03.2009.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie im Zuge eines Scoping – Termins zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung schon eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat.

Nach kurzer Diskussion fasst der PVA folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine Verlegung der von der RWE geplanten 380 KV Hochspannungsleitung in Form einer Erdleitung und gegen eine Hochspannungfreileitung auf Kaarster Gebiet einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

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