Abundanzumlage so nicht akzeptabel

StGB NRW-Mitteilung 465/2011 vom 21.10.2011 : Der Städte- und Gemeindebund NRW lehnt eine Abundanzumlage zur dauerhaften Konsolidierung
der Kommunalfinanzen in der vom Land geplanten Form ab. „Dafür fehlen derzeit schlichtweg die
Voraussetzungen“, machte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider heute
vor einer Konferenz von Bürgermeistern und Ratsmitgliedern in Beverungen deutlich.

Im Rahmen des so genannten Stärkungspaktes Stadtfinanzen sollen finanzstarke Kommunen ab 2014 sieben Jahre lang 195 Mio. Euro in einen Solidaritätsfonds einzahlen. Dieser soll hoch verschuldeten Kommunen helfen, ihre Kassenkredite zu reduzieren. Damit dies keine „Endlosschleife“ werde, müsste das Hilfspaket mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, legte Schneider dar. Jedoch sei der vom Land zugesagte Betrag von 350 Mio. Euro über zehn Jahre deutlich zu gering. Auch die Entlastung, die aus der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund ab 2014 erwachse, reiche für eine dauerhafte Entschuldung der Nothaushaltkommunen nicht aus.

Es zeichne sich ab – so Schneider -, dass die Entlastung aus der Grundsicherung durch den Kostenanstieg bei der Behindertenhilfe weitestgehend aufgezehrt werde. Zudem falle die Entlastung bei Kreisen mit guter Sozialstruktur nicht so sehr ins Gewicht. Aber gerade deren Kommunen würden bei einer Abundanzumlage stärker zur Kasse gebeten.

Veränderungen beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) wirkten sich zusätzlich negativ auf die Finanzlage mancher bis dato gut gestellter Städte und Gemeinden aus. So werden nun die Soziallasten stärker gewichtet, was tendenziell Großstädte begünstigt. „Das führt dazu, dass manche Kommunen keine Schlüsselzuweisungen mehr bekommen und deswegen eine Abundanzumlage zahlen müssten, die sie dann mangels ausreichender Einnahmen aus Krediten zu finanzieren hätten“, warnte Schneider.

Eine permanente Benachteiligung der kreisangehörigen Kommunen stellten auch die einheitlichen fiktiven Steuerhebesätze im GFG dar. Auf dieser Grundlage wird die Steuerkraft der Städte und Gemeinden festgesetzt, um daraus die Zuweisungen des Landes zu ermitteln. „Seit Jahren profitieren die Großstädte davon, dass ihre Steuerkraft künstlich heruntergerechnet wird“, rügte Schneider. Dies wirke sich zulasten der kleinen und mittleren Kommunen aus. Gemeinsam mit weiteren, für den kreisangehörigen Raum nachteiligen Regelungen im kommunalen Finanzausgleich summierten sich die jährlichen Belastungen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf 450 Mio. Euro.

Eine Lösung könne nur darin liegen, dass neben weiteren dauerhaften Entlastungen durch den Bund auch das Land den Stärkungspakt Stadtfinanzen finanziell stärker unterstützt. Des Weiteren müsse im GFG ein ausgewogener, transparenter und gerechter Verteilungsschlüssel umsetzt werden. „Für finanzielle Wohltaten ist da kein Platz mehr“, stellte Schneider klar. Als Beispiel nannte er die Beitragsfreiheit für Kinder im dritten Kindergartenjahr sowie die Abschaffung der Studiengebühren. „Es gibt derzeit nichts Wichtigeres als die  Rettung der Kommunen“, so Schneider. Bei einem Kassenkreditbestand von derzeit mehr als 21 Mrd. Euro gebe es hierzu keine Alternative. Schließlich bildeten Land und Kommunen eine Schicksalsgemeinschaft.

Az.: HGF

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