An den Bürgermeister: Aufforderung zur Grundräumung des Nordkanals

Wir fordern unseren Bürgermeister auf, endlich die in der Gründungssatzung des Nordkanalverbandes vom 18.1.1961 geforderte Grundräumung durchzuführen.

An den Wasser- und Bodenverband Nordkanal
An den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal

z. Hd. Herrn Bürgermeister Moormann
Am Neumarkt
41564 Kaarst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moormann,

wir bitten Sie, die in der Gründungssatzung des Nordkanalverbandes vom 18.1.1961 geforderte Grundräumung durchzuführen.

Begründung:
Am 03.04.08 fand eine Gewässerschau des Jüchener Baches statt, bei der der Zustand des Gewässers überprüft wurde. Es nahmen interessierte Bürger, Experten der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss, des Erftverbandes und des städtischen Abwasserbetriebes teil. Ein Grund, daß der Jüchener Bach über die Ufer tritt, wurde im Übergang zum Nordkanal gesehen.

Ergebnis der Gewässerschau:

  1. Für den notwendigen Abfluss wurde entweder die Entschlammung des Nordkanals oder ein Hebewerk gefordert. Die Untere Wasserbehörde betonte, dass es kein Hebewerk geben wird.
  2. Angesichts des Rückstaues des Jüchener Baches lautete die Botschaft von Herrn Jentzsch (Technischer Leiter der Untere Wasserbehörde): „Wir können nicht bis ultimo warten, nicht unendlich Schlamm bilden lassen, ….“.
  3. Die Schwelle unter der Autobahnbrücke kommt weg (Aussage von Herrn Jentzsch).

Diese öffentlichen Aussagen der Unteren Wasserbehörde machen deutlich, dass sie die fatale Situation im Gegensatz zum Nordkanalverband richtig einschätzt. In diesem Zusammenhang verweisen wir erneut auf die Fachleute des Wasserwirtschaftsamtes II, die bereits vor Jahrzehnten in den Vorstandssitzungen des Verbandes die in der Gründungssatzung festgelegte Grundräumung des Kanals immer wieder angemahnt hatten. Noch in der Vorstandssitzung des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal vom 30.10.01 wurde die Feststellung getroffen:

„Für den Nordkanal gilt deshalb, wenn die Vorflut nicht mehr sicher gestellt ist, d.h. im Extremfall ein Rückstau in die Nebengewässer zu besorgen wäre, ist eine Entschlammung erforderlich.“

Wir, die UWG, sehen bereits seit Jahren dringenden Handlungsbedarf und sind begeistert, dass die Untere Wasserbehörde dies mittlerweile ebenfalls so sieht.

In Anbetracht der Kostenentwicklung seit dem Jahre 1961 von ca. 35.000 € auf 2.500.000 € in 2006 ist es nach unserer Auffassung unverantwortlich, die erforderliche Entschlammung weiter in die Zukunft zu schieben. Abwarten und Aussitzen heißt, weitere Schäden und höhere Kosten zu produzieren. Für uns ist es unverständlich, daß der Nordkanalverband aus seinen Versäumnissen der Vergangenheit keine Lehren gezogen hat und ein weiteres Ansteigen der Kosten bisher billigend in Kauf nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Drüeke (UWG Fraktionsvorsitzender)

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